Feuerwehr-Dienstvorschriften (FwDV)

regeln die Tätigkeiten der Feuerwehr in Deutschland. Sie sind als Richtlinien und Anleitungen zu verstehen. Sie dienen dazu, einen einheitlichen Standard der Hilfeleistung zu definieren und ermöglichen den geordneten Einsatz taktischer Einheiten der Feuerwehr.

 
FwDV 1 Grundtätigkeiten – Lösch- und Hilfeleistungseinsatz –
  • Persönliche Schutzausrüstung und Einsatzausrüstung
  • Handhabung und Bedienung der feuerwehrtechnischen Gerätschaften im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz
  • Sichern in absturzgefährdeten Bereichen
  • Retten und Selbstretten
  • Verkehrssicherung
  • Sichtzeichen
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FwDV 2 Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehr
  • regelt die Teilnahmevoraussetzungen, Ziele und Dauer der verschiedenen Lehrgänge
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FwDV 3 Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz
  • Gliederung der Taktischen Einheiten Selbstständiger Trupp, Staffel, Gruppe und Zug
  • Sitz- und Antreteordnung
  • Fahrzeugaufstellung
  • Einsatzablauf im Löscheinsatz
  • Einsatz eines Zuges
  • Einsatzablauf im Hilfeleistungseinsatz (ergänzt 2008)
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FwDV 7 Atemschutz
  • In dieser FwDV werden die Anforderungen an einen Atemschutzgeräteträger, die Aus- und Weiterbildung, sowie Einsatzgrundsätze, Aufgabenverteilung und die Bedeutung des Atemschutzes erklärt.
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FwDV 8 Tauchen  PDF
FwDV 10 Die tragbaren Leitern  PDF
FwDV 100 Führung und Leitung im Einsatz  PDF
FwDV 500 Einheiten im ABC-Einsatz
  • Diese Dienstvorschrift befasst sich mit dem Vorgehen der Feuerwehr bei Atomaren, Biologischen und Chemischen (kurz: ABC) Gefahren
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PDV/DV 800 Fernmeldeeinsatz
  • Diese (für Katastrophenschutz und Polizei allgemein geltende) Dienstvorschrift befasst sich mit der Planung, Aufbau und Betrieb des Fernmeldeverkehrs.
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PDV/DV 810 Fernmeldebetriebsdienst
  • mit dem für den Katastrophenschutz und im Speziellen die Feuerwehr relevanten Teil „PDV/DV 810.3 Sprechfunkdienst“
  • Die Vorschrift besteht aus fünf Teilen: einen allgemeinen Teil und den fachspezifischen Teilen „Fernschreibverkehr“, „Telegrafiefunkverkehr“, „Sprechfunkverkehr“, „Fernsprechverkehr“, wobei für Katastrophenschutz besonders Teil 3 „Sprechfunkdienst“ relevant ist
  • In diesem Teil wird der Ablauf des Sprechfunkverkehrs geregelt
  • In einigen Bundesländern ist Teil 3 als eine eigenständige FwDV 810 eingeführt worden
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letzter Einsatz  

Ölspur Wiesenweg
Einsatzfoto Ölspur Wiesenweg 16.01.2020
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