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Dienstgrad- und Funktionsabzeichen der Feuerwehr Rheinland-Pfalz

Das Mindestalter liegt bei 16 Jahren. Mit dem Eintritt in die Freiwillige Feuerwehr wird man zum Feuerwehrmannanwärter ernannt. Nach abgeschlossener Grundausbildung (zwei Jahre, einschließlich Lehrgang) erfolgt die Ernennung zum Feuerwehrmann. Eine erste Beförderung erfolgt nach dem erfolgreichen Besuch eines weiterführenden Lehrgangs (Sprechfunker, Maschinist für Löschfahrzeuge, Atemschutzgeräteträger, etc.). Für die Beförderung zum Hauptfeuerwehrmann benötigt man eine gewisse Anzahl an Dienstjahren und die erfolgreiche Ausbildung zum Truppführer. Nach zehn Jahren Dienstzeit oder bei der Bekleidung einer entsprechenden Funktion (z.B. Gerätewart, Jugendfeuerwehrwart, etc.) kann man zum Löschmeister befördert werden. Die Beförderung zum Brandmeister erfolgt nach dem Besuch des Gruppenführerlehrgangs, ebenso die Beförderung zum Oberbrandmeister nach erfolgreichem Besuch des Zugführerlehrgangs. Schlussendlich kann man mit absolviertem Lehrgang Führer von Verbänden zum Hauptbrandmeister befördert werden.

Lehrgänge wie z.B. Grundausbildung finden meist auf Stadt- oder Kreisebene statt. Spezielle Lehrgänge (z.B. Technische Hilfeleistung, Bootsführer) oder Führungslehrgänge (Gruppen-, Zugführer, Führer von Verbänden) finden an der Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule des Landes Rheinland-Pfalz in Koblenz statt.

Im März 2009 wurden in Rheinland-Pfalz die neuen Dienstgrade "Oberlöschmeister" und "Hauptlöschmeister" sowie neue Dienstgradabzeichen eingeführt. Eine Änderung der FwVO bezüglich der Voraussetzungen für die neuen Dienstgrade steht aber zurzeit (April 2009) noch aus

Mannschaftsdienstgrade

Führungsdienstgrade

Weiterhin gibt es Dienstfunktionen:

 
 
 

 

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- Ausführliches PDF des Landes Rheinland-Pfalz