Feuerwehrverordnung

Die Feuerwehrverordnung vom 25.06.2010 regelt die Ausbildung von ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr und Kreisausbildern im dritten Abschnitt unter § 9.

Die Ausbildung besteht aus der Truppausbildung, der technischen Ausbildung und der Führungsausbildung.

Art und Umfang der Ausbildung richten sich nach den Aufgaben der Facheinheit, in der der Feuerwehrangehörige tätig ist, und nach der Funktion, die er wahrnimmt. Jeder Feuerwehrangehörige soll unabhängig von lehrgangsmäßigen Ausbildungen im Jahr mindestens 40 Stunden Ausbildungsdienst leisten.

 

Links:

- Feuerwehrverordnung als PDF

 

   

Termine  

Keine Veranstaltungen gefunden
   

letzter Einsatz  

Ölspur Wiesenweg
Einsatzfoto Ölspur Wiesenweg 16.01.2020
weiterlesen...
   
© Feuerwehr Kettig