Vor der Untersuchung: Bei einem Übergewicht, welches außerhalb der Zulässigkeit der G26.3 ist sollte man keinen Termin machen, da man theoretisch an der Waage schon durchfällt. Gewichtstabelle für G26.3 Untersuchung
Einleitung: Wer die Nachrichten genau verfolgt muss leider feststellen, dass zwar selten aber immer wieder Kameraden im Einsatz zu Schaden kommen. Neben den „üblichen“ Unfällen kommen auch immer wieder Kameraden ohne Einwirkung von Aussen zu Schaden.Besonders unter schwerem Atemschutz kommen Kreislaufprobleme bis hin zum Herzstillstand vor. Damit nur gesunde Feuerwehrleute Atemschutz tragen hat die Berufsgenossenschaft (Feuerwehrunfallkasse) die ärztliche Untersuchung bundesweit einheitlich vorgeschrieben. Leider gibt es immer wieder Kameraden die eine Nichtzulassung zum Atemschutz als „Ehrverlust“ verstehen. Diese Kameraden mogeln sich dann (teilweise mit Wissen der Ärzte) durch die Untersuchung. Der folgende Artikel soll erklären, warum diese Kameraden sich und ihrer Feuerwehr schaden.
Sinn und Zweck einer G 26:
Das Ziel einer G 26-3 Untersuchung ist also nicht die Eignung des Feuerwehrmannes zum Atemschutz festzustellen. Die Eignung wird in der FTZ/Im Lehrgang festgestellt.
Die Tätigkeit unter Atemschutz ist die größte Herz-Kreislauf-Belastung welche der Arbeitsmediziner kennt. (CSA ist natürlich noch schlimmer). Es kommt im Atemschutz und CSA Einsatz regelmäßig zur körperlichen Überlastung! Neben den „üblichen“ Einsatzgefahren liegt die Gefährdung des Feuerwehrmannes daher in der Kreislaufbelastung/Überlastung (Körperliche Arbeit, Gerätegewicht, Hitzestau durch Schutzkleidung, Erhöhter Atemwiederstand. Dieser Be/Überlastungen übersteht daher nur der Feuerwehrmann, der körperlich und geistig fit ist ohne bleibende Schäden. Leider kommt es ist immer wieder zu schweren Ereignissen oder Todesfällen wegen Herz-Kreislauf Versagen unter Atemschutz. Genauere Informationen bietet z.B. die Homepage: www.Atemschutzunfaelle.de.
Vorschriften Die G-26 zählt zu den speziellen arbeitsmedizinischen (berufsgenossenschaftlichen) Untersuchungen. Diese sind alle in Art und Untersuchungsumfang in einer Unfallverhütungsvorschrift (BGV A 4 [hieß früher UVV 100]) festgelegt. Diese Untersuchung ist damit für den Verantwortlichen (in diesem Fall OBM) bindend! Außer zur Menschenrettung (da ist ja immer alles anders) darf ein Feuerwehrmann ohne gültige G 26 grundsätzlich nicht als AGT eingesetzt werden. Natürlich auch nicht zu Übungs- und Ausbildungszwecken. Eine Untersuchung gemäß G 26 dürfen auch nur bestimmte Ärzte, die eine entsprechende Ermächtigung (=Zulassung) besitzen durchführen.
Untersuchungsumfang Wie oben angegeben ist der Untersuchungsumfang in der Unfallverhütungsvorschrift bindend festgelegt. Er umfasst für alle(!) Feuerwehrleute unter Atemschutz:
Bei Feuerwehrleuten unter 40 Jahren ist die Leistungsanforderung (!) im Belastungs-EKG höher. Die häufig anzutreffende Meinung, dass ein Belastungs-EKG in diesem Alter nicht notwendig ist, ist schlichtweg falsch! Da es auch bei jüngeren Menschen unerkannte Herz-Kreislauf–Erkrankungen geben kann ist diese Einstellung auch gefährlich!
Bei Verdacht auf bestimmte Erkrankungen kann der Arzt auch weitergehende Untersuchungen (z.B.) Laboruntersuchungen durchführen oder anordnen. Die Kosten hierfür muß der Arbeitgeber also die Kommune tragen.
Einen juristischen Problemfall stellt das Röntgenbild der Lunge dar. Einerseits fordert die G-26 Vorschrift ein Röntgenbild, andererseits verbietet die Strahlenschutzverordnung ein Röntgenbild zu Vorsorgezwecken wie zum Beispiel G-26. Ein Problem, welches die Berufsgenossenschaften in der Überarbeitung der Vorschrift im Januar 2008 überhaupt nicht beachtet haben, geschweige denn gelöst haben. Hier muss jeder Arzt hier eine eigene Entscheidung fällen.
Ergebnis
Gemäß den Untersuchungsergebnissen kann der Arzt folgende „Urteile“ fällen:
Zur Erläuterung:
Die einzelnen Untersuchungs-Ergebnisse müssen dem/der Feuerwehrmann/frau mitgeteilt werden. Wie in allen anderen Fällen auch unterliegt der Arzt aber der Schweigepflicht. Dem „Arbeitgeber“ in diesem Falle dem OBM/Atemschutzgerätewart darf nur das Endergebnis in der oben genannten Form mitgeteilt werden.
Häufige Fragen: Darf ich mir den Arzt aussuchen?
Was ist wenn ich mit dem Untersuchungsergebnis nicht einverstanden bin?
Muß ich für die G 26 eine Praxisgebühr von 10 € zahlen?
Was passiert wenn der Arzt bei der Untersuchung eine Krankheit bei mir feststellt?
Darf ich die Untersuchungsergebnisse für meinen Hausarzt haben?
Schlusswort Zusammenfassend ist zu sagen, dass die G26 ein wichtiger Beitrag zur Sicherheit der Atemschutzträger ist!
|